Vergütung
Die Vergütungen für die Tätigkeiten der Kanzlei ergeben sich aus der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).
Für einzelne oder mehrere für denselben Auftraggeber laufend auszuführende Tätigkeiten kann eine Pauschalvergütung (§ 14 StBVV) vereinbart werden. Die Vereinbarung ist schriftlich und für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr zu treffen.
Es gelten die jeweils gültigen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften.